Verhaltensvereinbarung der TFBS für Handel und Büro Reutte

Nur miteinander ist Vieles möglich.

Allgemeines: Wir Alle

  • begegnen uns mit Respekt und die Kommunikation ist durch gegenseitige Wertschätzung und Höflichkeit geprägt.

  • lösen Meinungsverschiedenheiten bzw. Konflikte ohne physische und psychische Gewaltausübung.

  • Mobbing ist für uns kein Thema, auch nicht in den sozialen Netzwerken.

  • Sorgen für Sauberkeit und behandeln die Einrichtung sorgsam.

 

Im Rahmen des Unterrichts:

Wir Schülerinnen und Schüler

  • betreten die Schulräume ohne Straßenschuhe.

  • halten unsere Sitzplätze sauber und achten darauf, dass keine persönlichen Gegenstände am Unterrichtsende liegen bleiben.

  • ersetzen mutwillig beschädigte Gegenstände.

  • melden bei der Direktion telefonisch bis spätestens 10:00 Uhr die Abwesenheit unter Angabe des Grundes.

  • legen dem Klassenvorstand spätestens 2 Wochen nach der letztmaligen Abwesenheit ein vom Lehrbetrieb und vom Erziehungsberechtigten unterschriebenes Entschuldigungsformular vor.

  • versuchen Arztbesuche in die Freizeit zu legen.

  • legen Fahrstunden auf einen unterrichtsfreien Tag.

  • beteiligen uns aktiv am Unterricht und stören weder LehrerInnen noch Mitschülerinnen.

  • verlassen während der Unterrichtes nicht das Schulgebäude ohne Einverständnis des Klassenvorstandes bzw. der Schulleitung.

  • essen nicht während des Unterrichts.

  • tragen während der Unterrichtsstunden keine Schildkappen, Kapuzen und Kopfhörer.

  • halten uns an das Rauchverbot im Schulgebäude und am Schulgelände.

  • wissen, dass der Konsum von Alkohol strikt verboten ist.

  • sind informiert, dass es aus gesundheitlichen Gründen erlaubt ist während des Unterrichts aus verschließbaren Behältnissen zu trinken, vorzugsweise Mineralwasser oder zuckerarme Getränke. Der Konsum von Getränken aus offenen Bechern oder Dosen ist verboten.

  • wissen, dass die Handys während des Unterrichts auf lautlos gestellt sind und die Handys in der Schultasche verstaut ist. Bei Missachtung und nach einer einmaligen Verwarnung der Lehrperson kann das Handy über die Dauer des Unterrichtstages abgenommen werden und die Rückgabe erfolgt erst um 16:40 Uhr durch eine Lehrperson bzw. die Schulleitung.

  • können am Ende des Schuljahres im Sinne der Schuldemokratie und der Qualitätsverbesserung ein Unterrichtsfeedback geben.

 

Wir Lehrerinnen und Lehrer

  • bemühen uns um ein angenehmes und konstruktives Unterrichts- und Arbeitsklima.

  • bilden uns laufend im fachlichen und pädagogischen Bereich weiter um gute pädagogische Arbeit zu leisten.

  •   geben zu Beginn des Unterrichtsjahres einen Überblick über den Lehrstoff und die Leistungsbeurteilung.

  • geben rechtzeitig Schularbeitentermine und Termine für schriftliche Überprüfungen bekannt  .

  • informieren die SchülerInnen über ihren Leistungsstand.

  • informieren die Lehr- und Erziehungsberechtigten über den Lernerfolg.

  • benachrichtigen rechtzeitig bei Gefährdung des positiven Schulabschlusses die Lehr- und Erziehungsberechtigten, ebenso bei auftretenden Schwierigkeiten im sozialen Verhalten.

  • stehen nach Terminvereinbarung für ein Gespräch zur Verfügung.

  • fördern die SchülerInnen nach ihren Fähigkeiten und Interessen.

  • geben Hilfestellung bei Problemen.

  • suchen bei Schwierigkeiten das Gespräch und streben eine gemeinsame Lösung mit SchülerIn/Erziehungsberechtigtem/Lehrbetrieb an.