Kulturservice mit Güni Noggler

von Jürgen Koch
13. Januar 2020

Das Kulturservice Tirol bietet allen Schulen die Möglichkeit, Künstler und Kulturschaffende einzuladen. Auch heuer haben wir von dieser Möglichkeit Gebrauch gemacht und konnten so wieder Güni Noggler für eine etwas andere Deutsch-Stunde mit Schülerinnen und Schülern der 1. Klasse Einzelhandel und der 1. Klasse Bürokaufleute gewinnen.

Herr Noggler ist nicht nur ein Lehrerkollege, der an der Tiroler Fachberufsschule für Handel und Büro in Schwaz unterrichtet, sondern auch Bühnenautor, Schriftsteller und Radiomoderator. Sein Talent zum Schreiben drohte in der Schule zu verkümmern, weil dort viel zu viel Wert auf Äußerlichkeiten wie Rechtschreibung, Ausdruck oder Gliederung gelegt wurde. Erst als er sich über diese Normen hinweggesetzt hatte, lernte er, spannende Geschichten zu schreiben. Mit diesem Beispiel versuchte er, den Schülerinnen und Schülern zu vermitteln, dass sie nur dann Spaß am Schreiben haben können, wenn sie so schreiben, wie es ihnen spontan einfällt. Selbstverständlich erwartet man heute, dass die Schreibenden auch in der Lage sind, ein Rechtschreibprogramm zu bedienen, im Wörterbuch nachzuschauen oder ihre Texte von jemandem korrigieren zu lassen, doch darf dies die Kreativität nicht einschränken.

Bei einem Schreibexperiment gab Güni Noggler dann der Klasse einen kurzen Sachverhalt vor, den die Schülerinnen und Schüler fünf Minuten lang fortsetzen mussten, ohne auf irgendwelche Normen zu achten. Nach Ablauf der Zeit wurden mehrere dieser Geschichten vorgetragen, und es war erstaunlich, welch spannende Fortsetzungen dabei herausgekommen waren.

Güni Noggler vermittelte auf humorige, aber auch sehr wertschätzende Art und Weise nicht nur, dass „jeder etwas besser kann als ich“, sondern dass viele auch ein echtes Talent zum Schreiben besitzen, das sie auch nutzen sollten. Wir bedanken uns beim Referenten und beim Kulturservice dafür, dass sie diese Veranstaltung ermöglicht haben, und hoffen, dass wir Herrn Noggler auch im nächsten Schuljahr wieder einladen dürfen.